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   VGH Bayern, 01.08.2017 - 22 ZB 16.2192   

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https://dejure.org/2017,30519
VGH Bayern, 01.08.2017 - 22 ZB 16.2192 (https://dejure.org/2017,30519)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01.08.2017 - 22 ZB 16.2192 (https://dejure.org/2017,30519)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01. August 2017 - 22 ZB 16.2192 (https://dejure.org/2017,30519)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GewO § 34c Abs. 1 Nr. 1, Nr. 2, Abs. 2 Nr. 1; AO § 309; VwGO § 86 Abs. 1, § 124 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 5
    Gewerberechtliche Unzuverlässigkeit mangels Einhaltung der Steuererklärungspflicht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewerberechtliche Unzuverlässigkeit eines Gewerbetreibenden mangels Einhaltung der Steuererklärungspflicht; Widerruf der Maklererlaubnis

  • rewis.io

    Gewerberechtliche Unzuverlässigkeit mangels Einhaltung der Steuererklärungspflicht

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Widerruf einer Maklererlaubnis; gewerberechtliche Unzuverlässigkeit wegen Steuerschulden und Verletzung steuerrechtlicher Erklärungs- und Zahlungspflichten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 01.08.2017 - 22 ZB 16.2192
    Dazu muss er sich mit den entscheidungstragenden Annahmen des Verwaltungsgerichts konkret auseinandersetzen und im Einzelnen dartun, in welcher Hinsicht und aus welchen Gründen diese Annahmen ernstlichen Zweifeln begegnen (BVerfG, B.v. 8.12.2009 - 2 BvR 758/07 - NVwZ 2010, 634/641; Happ in: Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 124a Rn. 62 f.).
  • BFH, 12.04.2005 - VII R 7/03

    Entstehung des Pfändungspfandrechts bei Pfändung künftiger Forderungen -

    Auszug aus VGH Bayern, 01.08.2017 - 22 ZB 16.2192
    Denn zum Einen unterliegen der Pfändung nach §§ 309 ff. AO auch erst künftig entstehende oder bedingte Forderungen (vgl. BFH, U.v. 12.4.2005 - VII R 7.03 - BFHE 209, 34, juris Rn. 13), unabhängig davon, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ihrer Realisierbarkeit ist.
  • BVerwG, 09.07.1993 - 1 B 105.93

    Auch lange zurückliegende Straftaten können zum Widerruf einer Bauträgererlaubnis

    Auszug aus VGH Bayern, 01.08.2017 - 22 ZB 16.2192
    Denn die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Widerrufs der Maklererlaubnis ist nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Bescheidserlasses zu beurteilen, wie das Verwaltungsgericht in den Entscheidungsgründen (UA, S. 6 oben) in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichthofs und des Bundesverwaltungsgerichts (BayVGH, B.v. 8.2.2017 - 22 C 16.1107 - juris Rn. 6 und 8 m.w.N.; BVerwG, B.v. 9.7.1993 - 1 B 105/93 - GewArch 1993, 414, juris Rn. 4) ausgeführt hat.
  • VGH Bayern, 13.06.2017 - 22 C 16.2481

    Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen Steuerschulden

    Auszug aus VGH Bayern, 01.08.2017 - 22 ZB 16.2192
    Dass seine Einstellung gegenüber steuerlichen Obliegenheiten so unzulänglich ist, dass sie zum Gesamteindruck der gewerberechtlichen Unzuverlässigkeit beiträgt, wird auch daran deutlich, dass der Kläger - obwohl er geltend macht, schon vor Erlass des Widerrufsbescheids ein tragfähiges Sanierungskonzept gehabt zu haben - zum Einen frühere Tilgungsvereinbarungen mit dem Finanzamt nicht eingehalten und zuletzt keinen konkreten Vorschlag zur Tilgung der Steuerschuld unterbreitet hat, zum Andern im Lauf des (schon im Juli 2013 begonnenen) mehrmals ausgesetzten behördlichen Widerrufsverfahrens entgegen seinen Ankündigungen nur drei Ratenzahlungen von jeweils 500 EUR geleistet hat (UA, S. 2 unten und S. 4 Mitte) und zum Weiteren nichts dagegen unternommen hat, dass - durch Schätzungsbescheide (die freilich keine geringere rechtliche Verbindlichkeit haben, vgl. BayVGH, B.v. 3.6.2017 - 22 C 16.2481 - juris Rn. 10) - immer höhere Steuer- und Abgabeschulden aufgelaufen sind (von knapp 82.000 EUR Steuerschulden allein beim Finanzamt U... im Juli 2013 bis ca. 114.000 EUR Anfang August 2015; hinzu kommen ca. 15.000 EUR Schulden an anderen öffentlichen Abgaben) - vgl. UA, S. 3 Mitte und S. 4 unten.
  • VGH Bayern, 08.02.2017 - 22 C 16.1107

    Widerruf einer Maklererlaubnis wegen wirtschaftlicher Leistungsunfähigkeit

    Auszug aus VGH Bayern, 01.08.2017 - 22 ZB 16.2192
    Denn die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Widerrufs der Maklererlaubnis ist nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Bescheidserlasses zu beurteilen, wie das Verwaltungsgericht in den Entscheidungsgründen (UA, S. 6 oben) in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichthofs und des Bundesverwaltungsgerichts (BayVGH, B.v. 8.2.2017 - 22 C 16.1107 - juris Rn. 6 und 8 m.w.N.; BVerwG, B.v. 9.7.1993 - 1 B 105/93 - GewArch 1993, 414, juris Rn. 4) ausgeführt hat.
  • VGH Bayern, 08.05.2020 - 22 ZB 20.127

    Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit

    Darüber hinaus handelt es sich bei der Nichtabgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldungen um eine von den Steuerschulden selbst zu trennende Pflichtverletzung, auf die die Prognose der Unzuverlässigkeit neben dem Gesichtspunkt der Steuerschulden gestützt werden kann (vgl. etwa BayVGH, B.v. 1.8.2017 - 22 ZB 16.2192 - juris Rn. 12; Ennuschat in Tettinger/Wank/Ennuschat, GewO, 8. Aufl. 2011, § 35 Rn. 56; zu der Frage, ob die der Prognose der Unzuverlässigkeit zugrunde gelegten Umstände diese insgesamt tragen, s. 1.7).
  • VGH Bayern, 28.09.2021 - 22 ZB 21.2109

    Widerruf der Reisegewerbekarte wegen Unzuverlässigkeit

    Vielmehr ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs für die gerichtliche Beurteilung des Widerrufs einer gewerberechtlichen Zulassung der Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung maßgebend (vgl. BVerwG, B.v. 25.10.1996 - 11 B 53.96 - juris Rn. 4 m.w.N.; vgl. zu diesem Zeitpunkt auch BVerwG, B.v. 3.12.1990 - 1 CB 35.90 - juris Rn. 4; B.v. 9.7.1993 - 1 B 105.93 - juris Rn. 4; BayVGH, B.v. 19.10.2020 - 22 ZB 20.363 - juris Rn. 37 [gaststättenrechtliche Erlaubnis]; B.v. 21.3.2018 - 22 ZB 17.2358 - juris Rn.12 f. [Erlaubnis nach § 33c Abs. 1 GewO]; B.v. 1.8.2017 - 22 ZB 16.2192 - juris Rn. 8 [Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 GewO]).
  • VG Magdeburg, 06.12.2018 - 3 A 204/17

    Widerruf einer Gewerbeerlaubnis wegen Unzuverlässigkeit bei Bestehen von

    Auch die Zeitdauer, während der der Gewerbetreibende seinen steuerlichen Verpflichtungen, wozu nicht nur Zahlungs- sondern auch die steuerlichen Erklärungspflichten zählen, nicht nachgekommen ist, ist für die Beurteilung seiner Zuverlässigkeit von Bedeutung (vgl. BVerwG, Urt. v. 2. Februar 1982 - 1 C 146/80 -, juris Rz. 13; BayVGH, Beschl. v. 1. August 2017 - 22 ZB 16.2192 -, juris Rz. 12).
  • VG München, 28.03.2023 - M 5 K 20.1667

    Kausalität zwischen Dienstunfall und Minderung der Erwerbsfähigkeit

    Maßgeblich für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Widerrufs ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Bescheiderlasses (vgl. BayVGH, B.v. 1.8.2017 - 22 ZB 16.2192 - juris Rn. 8; B.v. 8.2.2017 - 22 C 16.1107 - GewArch 2018, 35, juris Rn. 8).
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